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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Artensis Design & Production Prepress

​1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierender Bestandteil des Vertrags/Auftragsverhätnisses zwischen der Artensis AG (Design & Production Prepress) und dem Auftraggeber (Kunden). Sämtliche an die Artensis AG erteilte Grafik-, Design-, Gestaltungs-, Foto- und andere derartige Aufträge und Beratungsleistungen unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers (Kunden) haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Artensis AG ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien übermittelt werden, sind der Schriftform gleichgestellt.

2. Angebote

Angebote, die keine Annahmefrist enthalten, sind 30 Tage verbindlich.

3. Elektronische Übermittlung von Daten

Der Auftraggeber (Kunde) kann Daten elektronisch an die Artensis AG übermitteln. Die Artensis AG haftet nicht für den Versand, die Übermittlung und den Empfang der Daten respektive daraus entstehende Schäden. Wird eine Bestellung vom Informatiksystem der Artensis AG (z.B. Spamfilter und andere sicherheitstechnische Massnahmen) automatisch gelöscht, erfolgt keine Benachrichtigung an den Auftraggeber (Kunde). Die Artensis AG kann elektronisch Systeme aus begründetem Anlass ohne Benachrichtigung der Auftraggeber (Kunde) offline schalten (z. B. bei Verdacht auf Viren, Eingriffe Dritter usw.).

4. Auftragsbestätigung und Vertrag/Auftragserteilung

Der Vertrag ist mit dem Empfang des vom Auftraggeber (Kunde) gegengezeichneten Angebots bzw. der elektronischen Angebotsbestätigung oder der gegengezeichneten oder elektronischen Auftragsbestätigung durch die Artensis AG abgeschlossen.

Eine Auftragserteilung kann zudem auch über ein elektronische Workflow-Systeme, per E-Mail oder telefonisch erfolgen und gelten als zustande gekommener Werkvertrag zwischen der Artensis AG und dem Auftraggeber (Kunden).

 

5. Vertrag/nachträgliche Änderungen

Das Werk der Artensis AG (Werk) ist, unter Vorbehalt dieser AGB, in der Auftragsbestätigung und oder im Angebot (inkl. Beilagen) abschliessend aufgeführt. Nachträgliche Zusatzbestellungen oder Änderungen der Bestellung durch den Auftraggeber (Kunde), bedürfen von der Artensis AG keiner zusätzlichen schriftlich Bestätigung. 

 

6. Preise

Alle Preise verstehen sich exklusive MwSt. Die Preise verstehen sich vorbehältlich eventueller Anpassungen, die zwischen Angebot und Fertigstellung des Werks eintreten. Der Auftraggeber (Kunde) verpflichtet sich, für die entsprechenden Mehrkosten (d.h. Materialkosten, Arbeitsaufwand usw.) nebst dem ursprünglich vereinbarten Preis vollumfänglich aufzukommen. Die durch die Änderung bewirkte Preisanpassung berechtigt den Auftraggeber (Kunde) nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

Aufträge welche vom Auftraggeber (Kunde) ohne vorgängig erstelltes Angebot oder Preisabsprachen erteilt werden, unterliegen der allgemeinen Preisliste der Artensi AG (Design & Production Prepress).

Preisanpassungen bis und mit 5% auf die Vorjahrespreise (bezüglich Teuerung und anderer Preisrelevanten Änderungen) auf Pauschalen und Stundensätze werden in der Regel jeweils ohne weitere Ankündigung auf das neue Kalenderjahr vorgenommen. 

 

7. Mehraufwand

Vom Auftraggeber (Kunde) nach Vertragsabschluss verursachter Mehraufwand (wie zusätzliche Wartezeiten, Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -überarbeitung, Zusatzbearbeitung von Datenträgern oder Text-/Bilddaten, Belegexemplare für Kunde sowie bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen usw.) sowie Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden, ohne Änderungsbestätigung, nach Vorankündigung zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

8. Rechnungstellung

Ohne weitere Vereinbarung verrechnet die Artensis AG bereits erfolgte Leistungen jeweils nach eigenem Ermessen jeweils per Ende Monat, nach Fertigstellung des Projekts/des Auftrags oder auf Ende eines Semesters. Rechnungen hat der Auftraggeber (Kunde) nach Eingang umgehend zu prüfen. Der Rechnungsbetrag gilt als anerkannt, wenn der Auftraggeber (Kunde) diesen innert 8 Tagen ab Zugang der Rechnung nicht schriftlich und begründet beanstandet. Die Artensis AG prüft die Beanstandung und passt die Rechnung an, falls er die Beanstandung als begründet erachtet.

 

9. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Rechnungsbetrags hat innerhalb von 30 Tagen seit Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug zu erfolgen. Das gelieferte Werk bleibt im Falle eines Eintrags des Eigentumsvorbehalts im Eigentumsvorbehaltsregister bis zum Zahlungseingang des Rechnungsbetrages einschliesslich der Kosten der Eintragung Eigentum der Artensis AG. Die Artensis AG kann vor und nach Abschluss des Vertrags Zahlungsgarantien und/oder Vorauszahlungen verlangen. 

Nach Ablauf der jeweiligen Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber (Kunde) ohne Mahnung in Verzug und schuldet der Artensis AG einen Verzugszins von 1,2 % pro Monat.

Der Auftraggeber (Kunde) kann Forderungen gegenüber der Artensis AG nicht mit allfälligen Gegenforderungen verrechnen (Verrechnungsverbot).

Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeit, oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als 2 Monate erstreckt, so ist die Artensis AG berechtigt, Vorauszahlungen zur Deckung seiner Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festzuhalten. 

 

10. Lieferfristen

Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die für die Erstellung des Werks erforderlichen Daten und Sachen (Bild- und Textvorlagen, Manu- skripte oder Daten, Gut zum Druck, graphische Erzeugnisse, Rohmaterial, Gut zur Ausführung usw.) («Daten» und «Sachen») zum vereinbarten Zeitpunkt bei der Artensis AG eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss (vgl. Ziffer 5) und dem Eingang der Daten und Sachen bei der Artensis AG und enden mit der Fertigstellung des Werks.

Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die Artensis AG kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial, verspätete Materiallieferungen sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Auftraggeber (Kunde) nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Artensis AG für entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

11. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Parteien ist der vom Auftraggeber (Kunde) für die Lieferung bezeichnete Ort.

12. Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr am Werk gehen, unabhängig von allfälligen Werkmängel, mit Übergabe an den Auftraggeber (Kunde) am Erfüllungsort auf den Auftraggeber (Kunde) über.

13. Gelieferte Daten und Sachen

Die vom Auftraggeber (Kunde) für die Erstellung des Werks gelieferten Daten und Sachen verbleiben im Eigentum des Auftraggebers (Kunden). Der Artensis AG obliegt keine Kontrollpflicht für vom Auftraggeber (Kunde) geliefertes Material. Die Artensis AG haftet nicht für den zufälligen Untergang von Daten und Sachen, die der Auftraggeber (Kunde) zur Verfügung gestellt hat.

Die von der Artensis AG erstellten Arbeitsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Daten, Satz, Montagen, Druckplatten, Skizzen, Muster usw.) («Arbeitsunterlagen») und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten usw.) («Werkzeuge») sind Eigentum der Artensis AG. Es besteht keine Herausgabepflicht für Arbeitsunterlagen und Werkzeuge, unbesehen der Kostenpflicht für deren Erstellung. Die Artensis AG hat gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Verpflichtung, Daten und Werke des Auftraggebers (Kunden) über den Zeitraum der Auftrags- und Werksvertragserfüllung hinaus aufzubewahren.

14. Branchenübliche Toleranzen

Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten (z.B.ISO Normen sowie viscom Toleranzen gemäss Beilagen, beziehbar unterwww.viscom.ch). Soweit der Artensis AG durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese ohne weiteres gegenüber dem Auftraggeber (Kunde).

15. Mehr- oder Minderlieferung

Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20% – können nicht beanstandet werden. Es wird, unter Vorbehalt einer vereinbarten Pauschale, die effektiv gelieferte Menge fakturiert. 

 

16. Mängelrüge

Das Werk der Artensis AG ist nach Lieferung an den Erfüllungsort zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Ablieferung durch die Artensis AG zu erfolgen, ansonsten die Lieferung als angenommen gilt und die Mängelrechte verwirkt sind.

17. Mängelrechte

Die Artensis AG kann den Mangel nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise jeweils durch Nachbesserung und/oder Ersatz durch mängelfreie Ware gleicher Art, durch Wandelung oder durch Minderung beheben. Bei Auftragserteilung zur Datenerstellung (Design, Re-Design etc.) und/oder Datenänderungen ist explizit nur der erstellte oder bearbeitete Datensatz von den Mängelrechten betroffen und nicht die aus diesen Datensätzen von Dritten erstellten Produkte (siehe dazu auch auch «20. Haftungsausschluss»). 

Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers (Kunden) sind ausgeschlossen.

 

18. Archivierung/Lagerung

Die Zwischenlagerung von Arbeitsunterlagen, insbesondere Halbfabrikaten und Fertigartikel, ist kostenpflichtig. Eine Archivierungspflicht der Artensis AG für gelieferte Daten und Sachen, Arbeitsunterlagen und Werkzeuge besteht nicht. Wird die Archivierung der gelieferten Daten und Sachen, Arbeitsunterlagen und Werkzeuge vertraglich speziell vereinbart, so erfolgt die Archivierung auf Gefahr des Auftraggebers (Kunden).

 

19. Rechte Dritter

Der Auftraggeber (Kunde) bestätigt mit Vertragsabschluss über alle notwendigen Vervielfältigungsrechte, Verbreitungsrechte, Markenrechte usw., für urheberrechtlich geschützte Werke (Bild- und Textvorlagen, Muster usw.) zu verfügen. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung. Der Auftraggeber (Kunde) haftet für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte, welche durch das Werk tangiert werden könnten.

Der Auftraggeber (Kunde) verpflichtet sich, die Artensis AG gegen jede Art von Ansprüchen wegen Verletzung Rechte Dritter zu verteidigen (Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Patentrechte, Geschäftsgeheimnisse usw.), sofern diese im Zusammenhang mit der Erstellung des Werks geltend gemacht werden. Der Auftraggeber (Kunde) wird der Artensis AG den Schadensersatz sowie sämtliche anderen durch die Abwehr dieser Ansprüche entstandenen Kosten, Ausgaben oder Auslagen ersetzen.

 

20. Haftungsbeschränkungen

Die Artensis AG übernimmt insbesondere keine Haftung bezüglich Spracheigenschaft, Grammatik, Syntax, inhaltliche Fehler, Unvollständigkeit, Rechtsverletzungen gemäss Ziffer 19 in den der Artensis AG übergebenen Daten und Sachen.

Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Werks entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird von der Artensis AG nicht übernommen.

Der Auftraggeber (Kunde) ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrags zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Dateien, Proofs, Andrucke, Ausführungsmuster, Verpackungen, Kopien usw.) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem eigenhändig unterschriebenen Gut zum Druck bzw. Gut zur Ausführung und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben.

Die Artensis AG haftet nicht für vom Auftraggeber (Kunde) übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Auftraggeber (Kunde) innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkungen abgeleitet werden können. Verzichtet der Auftraggeber (Kunde) auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten, so trägt er das Risiko.

Im Übrigen kann der Auftraggeber (Kunde) Ansprüche auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend machen, sofern diese im Verantwortungsbereich der Artensis AG lagen. Für das Verhalten seiner Hilfspersonen schliesst die Artensis AG sowohl die vertragliche als auch die ausservertragliche Haftung gänzlich aus. Der Auftraggeber (Kunde) kann gegenüber der Artensis AG keine indirekten Schäden und Folgeschäden geltend machen. Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere bei Folgekosten, welche bei nicht durch die Artensis AG selbst beauftragte Weiterverarbeiter (z.B. Druckereien etc.) durch übersehene Fehler, technische Fehler oder andere bei der Verwendung von Daten und anderen durch die Artensis AG bearbeiteten, aufbereiteten oder anderweitig verarbeiteten Daten entstehen.

Auch bei einer direkten Beauftragung eines Weiterverarbeiters im Auftrag des Kunden durch die Artensis AG ist, sofern ein sogenanntes «Gut zum Druck» vom Auftraggeber (Kunden) freigegeben wurde und inhaltlich sowie innerhalb branchenüblichen Toleranzen dem freigegeben «Gut zum Druck» entspricht oder wenn auf Wunsch des Kunden explizit auf ein solches «Gut zum Druck» verzichtet wird, jegliche Haftung für Folgekosten ausgeschlossen. 

 

21. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Zur Beurteilung sämtlicher Streitigkeiten aus der Beziehung zwischen Auftraggeber (Kunde) und der Artensis AG sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Artensis AG zuständig, anwendbar ist schweizerisches Recht.

AGB Version 1.0, gültig ab 01.01.2022

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